Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.12.1983

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.12.1983 - 11 U 154/83   

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https://dejure.org/1983,3628
OLG Karlsruhe, 13.12.1983 - 11 U 154/83 (https://dejure.org/1983,3628)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.12.1983 - 11 U 154/83 (https://dejure.org/1983,3628)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - 11 U 154/83 (https://dejure.org/1983,3628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1615f; ZPO §§ 643, 643a
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Zahlung von Regelunterhalt trotz Aufnahme des Kindes in den väterlichen Haushalt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 551/80

    Unterhalt - Regelunterhalt - Verfahren wegen Leistung des Regelunterhalts -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.1983 - 11 U 154/83
    In diesem Verfahren sind Einwendungen, die den Grund des Unterhaltsanspruchs betreffen, zulässig und zu prüfen; lediglich Fragen der Bemessung und Tilgung des zu zahlenden Unterhalts, die also nur die endgültige Höhe des Unterhaltsanspruchs betreffen, sind dem Nachverfahren des § 643a ZPO vorbehalten (so BGH FamRZ 1981, 32 = BGHF 2, 316 für den Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 1615b BGB; vgl. auch Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. Anm. IV, und Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 42. Aufl. Anm. 2, jeweils zu § 643 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.1979 - 5 UF 171/78

    Titulierung einer Unterhaltsforderung; Unterhaltstitel; Klageerhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.1983 - 11 U 154/83
    Die von dem Kläger genannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 16. Juli 1980 (DAVorm 1980, 746), die der Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 5. April 1979 (FamRZ 1979, 630) entspricht, steht dem gewonnenen Ergebnis nicht entgegen, denn beide Entscheidungen haben die Unterhaltsklage eines ehelichen Kindes zum Gegenstand, und somit einen Sachverhalt, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes -

    Sie ist an eng begrenzte gesetzliche Voraussetzungen gebunden und nur dann möglich, wenn das Eltern-Kind-Verhältnis so sehr von der Norm abweicht, dass die Elternverantwortung als das Korrelat des Elternrechts diesem nicht mehr gegenübersteht (BayObLG DAV 1981, 131/136; FamRZ 1984, 417/419).

    Steht ihm die elterliche Sorge nicht zu - wie hier -, können nur noch die verbleibenden Pflichten verletzt werden, nämlich die Unterhaltspflicht und die sich aus dem Recht des Kindes und der Eltern auf Umgang (§ 1684 BGB) ergebenden Pflichten (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349; 1984, 417/419; ZB1JugR 1983, 234/238; Palandt/Diederichsen § 1748 Rn. 4).

    Da es sich bei der Gleichgültigkeit um eine subjektive Einstellung handelt, die oft nur schwer nachzuprüfen ist, knüpft das Gesetz an das äußere Verhalten an und lässt es genügen, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluss führt, dass dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG DAV 19ä1, 131/138; ZBlJugR,1983, 234/239; FamRZ 1984, 417/419).

    Schwerwiegende Gründe i. S. des § 59b Abs. 3 FGG können auch dann vorliegen, wenn das Kind schon aus tatsächlichen Gründen keine Bindungen und Neigungen zu den Eltern oder einem Elternteil entwickeln konnte (BayObLG FamRZ 1988, 871/873; 1984, 417/419; 1982, 1129/1132).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.1983 - BReg. 1 Z 101/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6552
BayObLG, 23.12.1983 - BReg. 1 Z 101/83 (https://dejure.org/1983,6552)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1983 - BReg. 1 Z 101/83 (https://dejure.org/1983,6552)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1983 - BReg. 1 Z 101/83 (https://dejure.org/1983,6552)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 417
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91

    Ersetzung der Einwilligung in die Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht

    Die insoweit von dem Landgericht herangezogene Rechtsprechung (BayObLG FamRZ 1984, 417; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 831) entspricht auch der ständigen Auffassung des Senats (z. B. Beschluß vom 24.04.1989 -15 W 58/89 -).
  • BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 31/98

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in eine Annahme

    Sie ist deshalb an enge Grenzen gebunden, die sicherstellen sollen, daß die Einwilligung nur in eindeutigen Fällen ersetzt werden darf (BayObLG FamRZ 1984, 417 /419).
  • BayObLG, 15.10.1987 - BReg. 1 Z 56/87
    Die Abgabe der Amtspflegschaft (§ 1706 BGB ) von einem Jugendamt an ein anderes ist ein die Personen- und Vermögenssorge betreffendes Verfahren, in welchem die sorgeberechtigte Mutter regelmäßig anzuhören ist (BayObLG FamRZ 1984, 417 LS = ZB1JugR 1984, 377; Keidel/Kuntze/Winkler § 50a RdNr. 5).
  • BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83

    Voraussetzungen für die Annahme als eheliches Kind; Anforderungen an die

    Der vereinzelt im Schrifttum (Soergel a.a.O.) vertretenen Auffassung, als ungeschriebene weitere Voraussetzung für eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme als Kind sei eine "Böswilligkeit" der Pflichtverletzung des Elternteils festzustellen, ist der Senat nicht gefolgt (BayObLG Rpfleger 1984, 146/147 = FamRZ 1984, 417/418 f.).
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